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ALLGEMEINE MIET- UND WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN
Die von uns aufgestellten Bauten (Festzelte, Bühnen etc.) sowie unser Mietmaterial (Mobiliar, Table Top etc.) unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorab schriftlich vereinbart werden.
Allgemeine Angaben zu Offerten und Aufträgen
Unsere Offerten sind unverbindlich. Die Auftragsbestätigung ist für den Kunden bindend. Sollte der Kunde keine bindende Auftragsbestätigung abgeben wollen, liegt es in seiner Verantwortung, dies eindeutig festzuhalten. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Bis zu unserer unterzeichneten Bestätigung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.
Rücktritt vom Auftrag oder Teilen des Auftrags
Der Rücktritt von einem bestätigten Auftrag hat zwingend schriftlich zu erfolgen. Annullationen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Bis 3 Monate vor Mietbeginn 50% der Auftragssumme;
- Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 75% der Auftragssumme;
- Bis 1 Woche vor Mietbeginn 90% der Auftragssumme;
- Einen Tag vor Mietbeginn 100% der Auftragssumme.
Auf wetterabhängige Annullationen können wir keine Rücksicht nehmen. Werden uns kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Mietdauer und Preise
Die Mietpreise für allgemeine Verleihartikel* verstehen sich für fünf Tage. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Preise verstehen sich ab Lager Rent.Group Swiss BRN AG in Rüdtligen-Alchenflüh. Unsere Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Für jeden weiteren Tag berechnen wir zusätzlich 10% des Mietpreises. Bei längerer Mietdauer gelten Preise gemäss spezieller Vereinbarung. Bei Aufträgen unter CHF 100.-- netto wird ein Zuschlag von CHF 10.-- als Mindermengenzuschlag verrechnet. Für den Transport Ihres Mietmaterials von unserem Hauptsitz nach Spreitenbach und zurück, wird mindestens pro Auftrag bzw. je Palette CHF 50.-- verrechnet. Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Wir behalten uns vor, eventuelle Änderungen vorzunehmen. Unsere Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, innert 10 Tagen zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart wurden.
(*ausgenommen sind: sämtliche Böden, Spindelfussbühnen, Zelte, Pagoden sowie Ölheizungen)
Kaution
Wir können für jeden Auftrag eine Kaution im Verhältnis zum gemieteten Material, mindestens jedoch CHF 500.-, erheben. Wenn das gesamte Material in einwandfreiem Zustand zurückgebracht wird bzw. von uns abgeholt werden kann, wird die Kaution vollständig zurückerstattet.
Spezielle Mietpreiskonditionen
Zelte, Pagoden und Spindelfussbühnen
- Miete 1. - 7. Tag = Faktor 1
- Mietpreis Zusatzwoche oder Zusatzwochenende: + Faktor 0,5
Böden
- Miete 1. - 7. Tag = Faktor 1
- Mietpreis Zusatzwoche oder Zusatzwochenende: + CHF 1.25/m² bzw. + CHF 2.-- /m² (je nach Boden)
Postversand
Grundsätzlich ist ein Postversand nur von Kleinmaterial möglich. Der Versand an ein Postfach ist nicht möglich. Im Falle eines Postversands wird der effektive Faktor um 0.4 erhöht. Somit können Einbussen aufgrund der Versanddauer aufgefangen werden. Der Kunde ist für die termingerechte Rücksendung verantwortlich.
Transport durch Rent.Group Swiss BRN AG und durch beauftragte Fremdtransporteure
Wir werden unser Möglichstes tun, um den vereinbarten Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie Unfällen, Krankheit, Maschinendefekten (oder anderen Ereignissen höherer Gewalt), die Lieferfristen, auch kurzfristig, anzupassen. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude oder bei einer grösseren Distanz (mehr als 10-15m) ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist Rent.Group Swiss BRN AG berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemässe und vollständige Lieferung an.
Geliefertes oder durch uns vermitteltes Mietmaterial, inkl. Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schutzhauben von Geräten, sind so wie sie angeliefert wurden, wieder an der ausgewiesenen Stelle für den Rücktransport bereitzustellen. Zusätzliche Aufwendungen durch Neukommissionierung oder nötiges Zusammensuchen und -stellen von Material wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bis zum Eintreffen von Mitarbeitenden von Rent.Group Swiss BRN AG ist der Kunde für das Mietmaterial verantwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls den Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.).
Reinigung
Geschirr sowie alle Küchengeräte müssen aus hygienischen Gründen durch Rent.Group Swiss BRN AG gereinigt werden. Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Reinigung wird dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung belastet und muss aus hygienischen Gründen auch bei sauber zurückgebrachtem oder nicht verwendetem Table Top bzw. nicht verwendeten Gegenständen durchgeführt und verrechnet werden.
Zustand des Materials
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager besichtigen. Unser Material wird durch uns gereinigt und in sauberem Zustand angeliefert. Wir können, bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme und Auslieferung, jedoch nicht immer für restlos sauberes Mobiliar garantieren. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden verursacht sind, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder Funktionsstörungen während des Gebrauchs des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden. Bei Defekten und Funktionsstörungen ist Rent.Group Swiss BRN AG bestrebt, nach Verfügbarkeit, eine Alternative anzubieten. Rent.Group Swiss BRN AG übernimmt jedoch keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.
Rückgabe
Der Rückgabetermin ist einzuhalten. Verzögerungen durch hö-here Gewalt oder anderweitige Umstände sind Rent.Group Swiss BRN AG sofort mitzuteilen. Mietmaterial wird nur während der regulären Öffnungszeiten zurückgenommen. Für zu spät retournierte Ware wird für jeden weiteren Tag zusätzlich der effektive Mietansatz nachverrechnet. Rückgaben ausserhalb Öffnungszeiten sind, mit entsprechender Miete einer Rückgabe-box, nur in Rüdtligen-Alchenflüh möglich. Nicht abgesprochene Rückgaben ausserhalb Öffnungszeiten werden mit einer Bearbei-tungsgebühr von CHF 60.- verrechnet.
Kauf
Unterschieden wird zwischen Neuware und Gebrauchtware. Sämtliche Artikelpreise (neu und gebraucht) können bei Rent.Group Swiss BRN AG angefragt werden. Wenn Material gemietet und im Anschluss als Gebrauchtware gekauft werden möchte, ist der Mietpreis der jeweiligen Mietdauer und der angebotene Kaufpreis als Gebrauchtware zu bezahlen. Der Mietpreis kann dem Kaufpreis weder angerechnet werden, noch wird die Differenz zurückerstattet.
Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit der Anlieferung des Mietmaterials. Der Kunde haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässen Transport, falsche Handhabung, Einbruch, Diebstahl oder höhere Gewalt verursacht werden. Schäden als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Versicherung
Eine allfällig notwendige Haftpflichtversicherung für die oben genannten Ereignisse ist durch den Kunden abzuschliessen. Festzelte (ohne Faltzelte) von Rent.Group Swiss BRN AG sind gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Voraussetzung ist eine fachgerechte Handhabung und Verankerung.
Nicht versichert sind: Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften während der Montage- und Demontagezeit zustossen.
Nicht versichert sind:
Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften während der Montage- und Demontagezeit zustossen.
Kosten für Reparaturen und Verluste
Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von CHF 63.-- plus Materialkosten verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes Material, das nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Neupreis ohne Rücksicht auf das Alter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schutzhüllen von Geräten. Ersatz anderer Art oder Qualität vom Kunden wird nicht angenommen.
Eigentum
Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von TopEvents.Rent. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von TopEvents.Rent vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verschiebung z.B. von Zelten auf einen anderen Platz oder die Untervermietung, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei grösseren Bauten ist es ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit bewachen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Mieter zu tragen.
Reklamationen
Fehlendes Material und Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch an das Büro von der Rent.Group Swiss BRN AG (031 330 10 90) zu melden. Spätere Reklamationen sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Ein unterschriebener Lieferschein bestätigt den Erhalt der Ware.
Verschiedenes
Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz.
Notfälle
In Notfällen während und ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Hauptnummer 031 330 10 90 zu kontaktieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist eine Notfallnummer der zuständigen Person auf dem Anrufbeantworter zu hören.
Konventionalstrafen und Schadenersatz
Konventionalstrafen oder Schadenersatzforderungen aus nicht realisierten Erträgen als Folge von nicht termingerechten Lieferungen, welche nicht durch uns verschuldet sind, oder Defekten bzw. Funktionsstörungen können nicht geltend gemacht werden.
Spezielle Regelungen
Bauplatz
Der Kunde hat vor Montagebeginn den Standort für das Mietobjekt zu definieren und vor der Materialanlieferung das Gelände frei zu räumen. Standortänderungen, die nach erfolgter Auftragserstellung und allfälliger Platzbesichtigung vorgenommen werden und welche zu zusätzlichem Aufwand führen, müssen bei schlechteren Terrainverhältnissen oder bei Wegfall der Zufahrtsstrassen zusätzlich berechnet werden. Wir gehen davon aus, dass der Bauplatz mit Hubstapler befahren werden darf, andernfalls muss uns dies unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Preisanpassung für unseren Mehraufwand bleibt vorbehalten. Der Kunde haftet für Schäden und Unfälle, die auf fehlende Information zurückzuführen sind. Bei Zelten muss der Kunde unsere Monteure über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge sowie über mögliche andere Hindernisse informieren. Unebenheiten und Gefälle des Bauplatzes sind Rent.Group Swiss BRN AG im Vorfeld mitzuteilen. Rent.Group Swiss BRN AG setzt alles daran, den Bauplatz in sauberem Zustand zu hinterlassen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Nägel, Schrauben, etc. liegen bleiben. Vor dem Abtransport des Materials ist es daher Sache des Kunden, den Bauplatz zu kontrollieren und allfällige Mängel direkt zu beanstanden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
In der Verantwortung des Kunden liegen:
- Stromzufuhr an einen für den Aufbau bzw. den Betrieb geeigneten Standort;
- Blitzschutz;
- Zufuhr und Installation allfällig erforderlicher Wasser- und Abwasserleitungen;
- Eine allfällig notwendige Überprüfung der erstellten Bauten durch die zuständigen Kontrollorgane (Baupolizei etc.);
- Versicherung für betriebsfremde Hilfskräfte während den Auf- und Abbauzeiten.
Öffentliche Plätze
Spezielle Regelungen auf öffentlichen Plätzen sind Rent.Group Swiss BRN AG im Vorfeld mitzuteilen. Allfällig daraus entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Schnee
Bei Schnee muss der Kunde für eine genügende Beheizung sorgen, damit das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast entstandene Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
Statik und Sicherheit
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statische Sicherheit der Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden. Wenn das Zelt unbeaufsichtigt ist, müssen alle Fronten und Seitenteile geschlossen sein. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist der Kunde verantwortlich. Ein allfälliger Regress der Versicherung als Folge eines Schadenfalls wird dem Kunden weiterverrechnet.
Fremde Hilfskräfte
Unter fremden Hilfskräften bei der Montage und Demontage verstehen wir vom Veranstalter aufgebotenes Personal. Es wird in Abhängigkeit der Grösse des Zelts und Umfang des Mobiliars vorausgesetzt, dass mindestens 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann.
Aufbauzeitpunkt von Zelten und grossen Mobiliarmengen
Grundsätzlich kann am Montag (von Mai bis September) nicht aufgebaut werden. Ausnahmen davon erfolgen in gegenseitiger Absprache.
Stand August 2024